Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nutzen die durch den Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten, unsere Mitarbeitenden bei der Verpflegung zu unterstützen. Sofern gewünscht erhalten sie ein Essenszuschuss-Budget über das Anbieter-Portal zugesprochen. Der Mitarbeitende kann sich nun verpflegen, wo er möchte und bezahlt zunächst selbst an der Kasse oder beim Kellner.
Unsere Mitarbeitenden müssen den Beleg in das Anbieter-Portal via Smartphone hochladen. Der Beleg wird über ein OCR-System geprüft und bei positivem Bescheid in der digitalen Buchungsliste für den Arbeitgeber erfasst. Die Mitarbeitenden bekommen den Betrag der hochgeladenen Belege – in 2024 max. 7,23 € (4,13 € + 3,10 €) pro Tag – mit der nächsten Entgeltauszahlung gutgeschrieben.
Das Entgelt wird dadurch gemindert. Können Sie mir sagen, ob bzw. wie diese Beträge, die bei den Essensgutscheinen monatlich variieren, in die vorausschauende Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden müssen?
Viele Grüße
Ulrike Thanner