Expertenforum - Interims-Vorstand mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 0110

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  • 01
    Interims-Vorstand mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 0110

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben bei uns einen Interims-Vorstand angestellt. Nach Recherche ist er wie ein "normaler Angestellter" anzusehen und ist sozialversicherungspflichtig.

    Da er in der Kranken- und Pflegeversicherung privat versichert ist, haben wir ihm den Beitragsgruppenschlüssel 0110 zugeordnet.

    Wir haben allerdings nun das Problem, dass er selbst zuvor Aufsichtsratmitglied war und die letzten 23 Jahre nicht mehr sv-pflichtig war. Er wurde bereits durch uns aufgeklärt, dass er Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse abführen muss.

    Würde die Möglichkeit bestehen, ihn auch bei Ihnen anzumelden?

    Danke und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Interims-Vorstand mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 0110

    Hallo CIFe,

    durch den Arbeitgeber ist sicherzustellen, dass für privat krankenversicherte Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
     
    In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand. Existierte vor Eintritt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Versicherung bei einer Krankenkasse, ist der Beschäftigte bei einer nach § 173 Sozialgesetzbuch (SGB) V wählbaren Krankenkasse ( z. B. bei einer AOK) anzumelden.
     
    Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Wahl der einzugsberechtigten Krankenkasse zu unterrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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