Hallo,
ein Mitarbeiter erhält ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 6.014 € und liegt somit über der JAE von 69.300 €.
Er ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass er sich privat krankenversichern kann oder ist das Aufgabe der Krankenkassen?