Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn ein Erwerbsminderungsrentner (voll/teilweise) über der zulässigen Hinzuverdienstgrenze verdient, kann er durch eine Entgeltumwandlung diese (wieder) unterschreiten?
Sozusagen vergleichbar mit dem geringfügig entlohnten Beschäftigten, der durch eine Entgeltumwandlung unter die Minijobgrenze fällt (650 € Gehalt ./. 120 € beitragsfreie Entgeltumwandlung = 530 € regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt = Minijob).
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Personalabteilung (PA)