Expertenforum - Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrentner / hier: Definition Hinzuverdienst

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrentner / hier: Definition Hinzuverdienst

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wenn ein Erwerbsminderungsrentner (voll/teilweise) über der zulässigen Hinzuverdienstgrenze verdient, kann er durch eine Entgeltumwandlung diese (wieder) unterschreiten?

    Sozusagen vergleichbar mit dem geringfügig entlohnten Beschäftigten, der durch eine Entgeltumwandlung unter die Minijobgrenze fällt (650 € Gehalt ./. 120 € beitragsfreie Entgeltumwandlung = 530 € regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt = Minijob).


    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrentner / hier: Definition Hinzuverdienst

    Hallo Personalabteilung (PA),
     
    seit 01.01.2024 gelten bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 Euro und bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro pro Jahr.
     
    Ihre Frage zur Berücksichtigung einer Entgeltumwandlung im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenze eines beschäftigten Rentners wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderungsrente kann von uns im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden.
     
    Daher empfehlen wir der betroffenen Person, Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen, um dieser den Sachverhalt verbindlich zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.