Expertenforum - Hauptberuflich Selbstständig und Beträge zur privaten KV/PV

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Hauptberuflich Selbstständig und Beträge zur privaten KV/PV

    Liebes Expertenteam,

    wir beschäftigen derzeit eine Kollegin, die als Hauptberuflich Selbstständige durch die Krankenkasse eingestuft wurde. Somit von der KV/PV befreit ist. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob in dieser Konstellation ein Zuschuss zur KV durch den AG gezahlt werden muss?

    Vielen Dank!

    A. Myrach

  • 02
    RE: Hauptberuflich Selbstständig und Beträge zur privaten KV/PV


     
    Guten Tag,
     
    nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Auf Ihren Sachverhalt bezogen, bedeutet dies, dass kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht. 

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.