Expertenforum - Halteprämien als Teil einer Abfindung

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  • 01
    Halteprämien als Teil einer Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für einen Betriebsteil, der geschlossen werden soll, wurden Halteprämien für die Mitarbeitenden vereinbart. Demnach wird für jeden von der Schließung betroffenen Mitarbeitenden ein fiktives Konto geführt, in welches monatlich für jeden MA z. B. 800 € eingebucht werden. Bleibt der Mitarbeitende bis zur Betriebsschließung beschäftigt, soll als eine Option die Halteprämie als Teil der Abfindung ausbezahlt werden können. (z. B. bekäme Mitarbeiter Mustermann aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit ohnehin 50.000 € Abfindung, könnten nochmals 14.400 € Halteprämie hinzukommen, sodass sich eine Gesamtabfindung in Höhe von 64.400 € ergibt).


    Kann man beitragsrechtlich bei diesem Teil der Abfindung von einer Abfindung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sprechen?


    Wären also in dem obigen Beispiel 50.000 € Sozialvsersicherungsfrei oder die kompletten 64.400 €?


    Mit freundlichen Grüßen

    MWIC

  • 02
    RE: Halteprämien als Teil einer Abfindung

    Hallo MWIC,
     
    in der Sozialversicherung gelten Abfindungen wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (nach den §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz), die den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ausgleichen sollen, nicht als Arbeitsentgelt. In der Konsequenz besteht für solche Abfindungen Beitragsfreiheit.
     
    Sofern mit der Abfindung allerdings vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten werden, führt dies aufgrund der vorliegenden Arbeitsentgelteigenschaft (nach §14 SGB IV) grundsätzlich zur Beitragspflicht.
     
    Die von Ihnen gewährte Halteprämie stellt dementsprechend Arbeitsentgelt dar und unterliegt der Beitragspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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