Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen eine Vielzahle von Ärzten, die sich üblicherweise von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiungsbescheide kommen häufig erst nach vielen Monaten in der Entgeltabrechnung an und wir veranlassen dann Rückrechnungen. Die zuviel bezahlten Rentenversicherungsbeiträgen werden dann mit den aktuellen Beitragsnachweisen verrechnet. Nun hat uns eine Krankenkasse mitgeteilt, dass wenn die Rückrechnungen Zeiträume betreffen, die länger als 6 Monate zurück liegen, dann ist diese Vorgehensweise falsch. Diese Beträge dürften nicht im Beitragsnachweis verechnet werden. Statt dessen müssten entsprechende Formulare ausgefüllt werden und die Erstattung außerhalb vom Beitragsnachweis angefordert werden. Stimmt diese Aussage? Falls ja, könnten Sie mir bitte eine Quelle nennen, wo ich das nachlesen kann? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.