Guten Morgen liebes Expertenforum,
eine GmbH-Geschäftsführerin, die zu 100% Geschäftsanteile an der GmbH hält, bekommt im Mai 2024 ein Kind. Gilt für sie auch, dass sie 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf?
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Guten Morgen liebes Expertenforum,
eine GmbH-Geschäftsführerin, die zu 100% Geschäftsanteile an der GmbH hält, bekommt im Mai 2024 ein Kind. Gilt für sie auch, dass sie 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten darf?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Mutterschutzgesetz ist auf eine Alleingesellschafterin, die Geschäftsführerin einer GmbH ist, nicht anzuwenden. Das heißt, das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz gilt für die Geschäftsführerin, die gleichzeitig Alleingesellschafterin ist, nicht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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