Guten Tag,
ich habe eine geringfügig Beschäftigte welche vom 01.01.2023 beschäftigt war, ab 24.08.2023 erkrankt ist und bis 05.10.2023 die Lohnfortzahlung erhalten hat.
Welche Minijob-Grenze ist anzuwenden?
Gilt der Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023?
Oder 01.01.2023 bis zur Lohnfortzahlung 05.10.2023?
Mit freundlichen Grüßen