Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 EBV ist in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt dass pauschalbesteuerte Bezüge nach § 37b, § 40 Abs. 1 und 2, § 40a Abs. 2 und § 40b EStG seit 01.01.2023 getrennt auszuweisen sind.
Gleichzeitig steht in § 2 EBV "Die detaillierte Angabe der einzelnen pauschalversteuerten Werte in der EBV ist nicht zwingend in die monatliche Bescheinigung aufzunehmen. Hier reicht die Darstellung der Gesamtsumme". Der Arbeitgeber entscheidet über die Darstellungsform"
Bedeutet § 2 EBV das die Werte im Lohnkonto nicht als Summe dargestellt werden müssen oder auf dem Entgeltnachweis? Dann wäre jedoch die Regelung aus § 1 EBV keine Verpflichtung?
Vielen Dank für eine fachliche Auskunft.