Expertenforum - Getrennte Ausweisung Pauschalbesteuerter Bezüge / Entgeltbescheinigungsverordnung

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  • 01
    Getrennte Ausweisung Pauschalbesteuerter Bezüge / Entgeltbescheinigungsverordnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 1 EBV ist in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt dass pauschalbesteuerte Bezüge nach § 37b, § 40 Abs. 1 und 2, § 40a Abs. 2 und § 40b EStG seit 01.01.2023 getrennt auszuweisen sind.

    Gleichzeitig steht in § 2 EBV "Die detaillierte Angabe der einzelnen pauschalversteuerten Werte in der EBV ist nicht zwingend in die monatliche Bescheinigung aufzunehmen. Hier reicht die Darstellung der Gesamtsumme". Der Arbeitgeber entscheidet über die Darstellungsform"


    Bedeutet § 2 EBV das die Werte im Lohnkonto nicht als Summe dargestellt werden müssen oder auf dem Entgeltnachweis? Dann wäre jedoch die Regelung aus § 1 EBV keine Verpflichtung?


    Vielen Dank für eine fachliche Auskunft.

  • 02
    RE: Getrennte Ausweisung Pauschalbesteuerter Bezüge / Entgeltbescheinigungsverordnung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der Fragestellung ist § 2 Entgeltbescheinigungsverordnung nicht korrekt zitiert. Der angegebene Text ("Die detaillierte Angabe ...") findet sich dort nicht.


    Allerdings verlangt § 1 EBV (in Abs. 2 Nr. 2d) nur die Angabe der jeweiligen Salden für pauschal besteuerte Bezüge nach den §§ 37b, 40 Abs. 1 und 2, 40a Abs. 2 und 40b EStG. Mitgeteilt und gesondert aufgeführt werden müssen also (mindestens) für diese gesetzlichen Regelungen jeweils die pauschal besteuerten Bezüge (jeweils nur per Saldo). Die Einzel-Aufführung verschiedener, z.B. nach § 37b EStG pauschal besteuerter Bezüge ist also nicht notwendig. Insofern ist der (fehlerhaft als Zitat von § 2 EBV ausgewiesene) Text zutreffend.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Getrennte Ausweisung Pauschalbesteuerter Bezüge / Entgeltbescheinigungsverordnung

    Guten Tag,


    vielen Dank.


    Sind neben der getrennten Ausweisung der verschiedenen Paragraphen §§ 37b, 40 Abs. 1 und 2, 40a Abs. 2 und 40b EStG auch pauschal besteuerte Bezüge innerhalb eines Paragraphen nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen getrennt auszuweisen?


    Beispiel:

    40 EUR Essen (pauschal AG) gemäß §40(2)

    50 EUR Essen (pauschal AN) gemäß §40(2)


    Müssen diese Posten auf dem Gehaltsnachweis getrennt ausgewiesen werden?


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Getrennte Ausweisung Pauschalbesteuerter Bezüge / Entgeltbescheinigungsverordnung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage. Diese betrifft unsere SV-Experten. Wir möchten Sie bitten, Ihre Frage an die Fachexperten SV zu richten. Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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