Sehr geehrtes AOK-Experten-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Es geht um eine Mitarbeiterin, 52 Jahre alt, die als Midijobberin ihre Beschäftigung aufgenommen hat. Sie war früher in der gesetzlichen KV/PV als Arbeitnehmerin versichert, dann 20 Jahre selbstständig und während dieser Zeit bei der GKV freiwillig versichert. Sie war dieses Jahr 3 Monate als Arbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt, in dieser Zeit hat ihre Selbstständigkeit geruht, d.h. sie hat keine Einkünfte in der Zeit als Selbstständige erzielt. In diesen 3 Monaten war sie also normal als Midijobberin angemeldet mit normal SV-Abzügen.
Sie hat jedoch ihre Selbstständigkeit nun wieder aufgenommen und ist wieder in der GKV freiwillig versichert. Die Frage der Mitarbeiterin lautet, ob sie wieder automatisch in der GKV gesetzlich versichert ist, wenn sie NACH ihrem 55 LJ wieder eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin aufnimmt. Sind die Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV hiermit erfüllt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Fr. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB