Expertenforum - Gesetzliche KV/PV mit 55 LJ

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  • 01
    Gesetzliche KV/PV mit 55 LJ

    Sehr geehrtes AOK-Experten-Team,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    Es geht um eine Mitarbeiterin, 52 Jahre alt, die als Midijobberin ihre Beschäftigung aufgenommen hat. Sie war früher in der gesetzlichen KV/PV als Arbeitnehmerin versichert, dann 20 Jahre selbstständig und während dieser Zeit bei der GKV freiwillig versichert. Sie war dieses Jahr 3 Monate als Arbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt, in dieser Zeit hat ihre Selbstständigkeit geruht, d.h. sie hat keine Einkünfte in der Zeit als Selbstständige erzielt. In diesen 3 Monaten war sie also normal als Midijobberin angemeldet mit normal SV-Abzügen.


    Sie hat jedoch ihre Selbstständigkeit nun wieder aufgenommen und ist wieder in der GKV freiwillig versichert. Die Frage der Mitarbeiterin lautet, ob sie wieder automatisch in der GKV gesetzlich versichert ist, wenn sie NACH ihrem 55 LJ wieder eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin aufnimmt. Sind die Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV hiermit erfüllt?


    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Fr. Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB




     

  • 02
    RE: Gesetzliche KV/PV mit 55 LJ

    Sehr geehrte Frau Pickenhahn,
     
    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung versperrt, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) waren.
     
    Nach Ihrer Schilderung ist die Mitarbeiterin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, von daher greift die o.g. Regelung nicht. Nimmt die Mitarbeiterin nach dem 55. Lebensjahr eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze auf, wird sie kranken-, renten- arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig und bleibt Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

  • 03
    RE: Gesetzliche KV/PV mit 55 LJ

    Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

    Wie wäre der Fall, wenn sie privat versichert wäre? Also genau der gleiche Sachverhalt mit 52 Jahren als Arbeitnehmerin für paar Monate befristet beschäftigt, aber wieder selbstständig bis 55 und mit 57 möchte sie z.B. dann wieder in die gesetzliche? Hätte sie die Voraussetzungen erfüllt?

    Danke nochmal, Lg

  • 04
    RE: Gesetzliche KV/PV mit 55 LJ

    Sehr geehrte Frau Pickenhahn,
     
    wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine neue (grundsätzlich krankenversicherungspflichtige) Beschäftigung aufnimmt, ist dennoch kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert war (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
     
    Trifft diese Voraussetzung also auf die Mitarbeiterin zu, verbleibt sie in der privaten Krankenversicherung. Trifft die Voraussetzung nicht zu, entsteht mit Beginn der Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, sofern das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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