Expertenforum - Geschenke an Geschäftspartner

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Geschenke an Geschäftspartner

    Hallo zusammen,


    im Dezember wurde an einen Geschäftskunden, bzw. ein Steuerbüro, Geschenke in Wert von 100 € verschenkt. Die Rechnung ist auch aus Dezember. Was ist wenn die Geschenke nicht bis zum 28.02. des Folgejahres pauschalt versteuert werden, sind sie dann auch beitragspflichtig? Oder hat meine eine längere Zeitspanne um die Pauschalversteuerung vorzunehmen?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Geschenke an Geschäftspartner

    Guten Tag, 

    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Steuerrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Steuerrecht erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Geschenke an Geschäftspartner

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Folgenden dürfen wir die Frage aus hiesiger Sicht beantworten. Für die SV-Aspekte bitten wir Sie, sich an die Fachexperten Sozialversicherung zu wenden.


    (Lohn-)steuerlich betrifft die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung von Geschenken und die dafür geltende Frist (§ 41b EStG) allein lohnsteuerpflichtige Bezüge (also nicht Geschenke an Dritte außerhalb des Unternehmens, z.B. Geschäftskunden).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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