Guten Tag,
wir möchten einem Kunden ein Geschenk im Wert von 55 € brutto zukommen lassen und die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernehmen.
Wir haben gelesen, dass die 50-€-Grenze nur den Betriebsausgabenabzug betrifft und unabhängig von der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist. Wird die Pauschalsteuer auf den gesamten Geschenkwert berechnet? Zählt die von uns übernommene Pauschalsteuer zusätzlich als weiteres Geschenk bei der Prüfung der 50-€-Grenze für den Betriebsausgabenabzug?
Vielen Dank!