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  • 01
    Geschenk

    Guten Tag,

    wir möchten einem Kunden ein Geschenk im Wert von 55 € brutto zukommen lassen und die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernehmen.

    Wir haben gelesen, dass die 50-€-Grenze nur den Betriebsausgabenabzug betrifft und unabhängig von der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist. Wird die Pauschalsteuer auf den gesamten Geschenkwert berechnet? Zählt die von uns übernommene Pauschalsteuer zusätzlich als weiteres Geschenk bei der Prüfung der 50-€-Grenze für den Betriebsausgabenabzug?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Geschenk

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei einem Geschenkwert von EUR 55 brutto ist der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nur möglich, wenn beim Unternehmer Vorsteuerabzug gegeben ist (und damit die Anschaffungskosten 50 Euro nicht übersteigen).


    Entgegen Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit (BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14; FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 2370/17) wird die übernommene Steuer aus Vereinfachungsgründen bei der Prüfung der Freigrenze nicht einbezogen (BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (BStBl I S. 468) IV C 6 – S 2297-b/14/10001 – 2015/0331056, Rn. 25, ausdrücklich bestätigt durch BMF-Schreiben vom 28.6.2018 (BStBl I S. 814) IV C 6 – S 2297-b/14/10001 – 2018/0500573).


    Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG stets der Bruttobetrag („Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer“).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Geschenk

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.


    Muss dann grundsätzlich ein Geschenk über 55 Euro versteuert werden?

     

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