Expertenforum - Geringfügigkeit bei Mehrfachbeschäftigung Ausland

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  • 01
    Geringfügigkeit bei Mehrfachbeschäftigung Ausland

    Hallo,


    wir planen, jemanden zu beschäftigen, der sein Studium ,seinen Lebensmittelpunkt und eine Job innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze in Deutschland haben soll.

    Zusätzlich gibt er an, in Aserbaidschan einen Job zu haben, den er per remote aus Deutschland heraus in den Abendstunden ableistet. Hier liegt die Verdienstspanne zwischen 200 und 300 Euro.

    Müssen wir diese Entgelte für die Prüfung der Geringfügigkeit zusammenrechnen?


    Vielen Dank!

     

  • 02
    RE: Geringfügigkeit bei Mehrfachbeschäftigung Ausland

    Hallo Grundsatz,

    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass der „per remote“ aus Deutschland für den aserbaidschanischen Arbeitgeber ausgeübte geringfügig entlohnte Minijob nach den deutschen Rechtsvorschriften abzurechnen ist.

    Demzufolge wären die Arbeitsentgelte aus beiden geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen zusammenzurechnen. Wird in Addition der Arbeitsentgelte die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) überschritten, unterliegen beide Beschäftigungen  dem Grunde nach der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Zu beachten ist, dass  Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, ihrem Erscheinungsbild nach zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern gehören. Sie unterliegen - unabhängig von der Entgelthöhe -  im Rahmen der Werkstudentenregelung nur der Rentenversicherungspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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