Hallo,
wir planen, jemanden zu beschäftigen, der sein Studium ,seinen Lebensmittelpunkt und eine Job innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze in Deutschland haben soll.
Zusätzlich gibt er an, in Aserbaidschan einen Job zu haben, den er per remote aus Deutschland heraus in den Abendstunden ableistet. Hier liegt die Verdienstspanne zwischen 200 und 300 Euro.
Müssen wir diese Entgelte für die Prüfung der Geringfügigkeit zusammenrechnen?
Vielen Dank!