Hallo, ein geringfügiger Beschäftigter hat zum 31.03.2024 gekündigt und möchte während den Semesterferien vom 01.04.2024 bis zum 30.04.2024 eine kurzfristige Beschäftigung bei uns ausüben, zum 01.06.2024 möchte er gerne wieder als geringfügiger Beschäftigter eingestellt werden. Ist die Wiedereinstellung nach einem Monat sozialversicherungsrechtlich unbedenklich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung