Ein Mitarbeiter will während der Elternzeit (2 Monate ohne Elterngeldbezug) ca. 20-25 Stunden im Monat im Homeoffice arbeiten. Muss man den Mitarbeiter während dieser Zeit umschlüsseln z. B. in eine geringf. Beschäftigung bis 538,00 € oder kann man auch einfach sein sonstiges Gehalt runterbrechen auf die geleisteten Stunden und mit seinem bisherigen Beitragsgruppenschlüssel und der Steuerklasse abrechnen?
Expertenforum - geringfügige Tätigkeit während Elternzeit ohne Elterngeld
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geringfügige Tätigkeit während Elternzeit ohne Elterngeld
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RE: geringfügige Tätigkeit während Elternzeit ohne Elterngeld
Hallo F. Hoffmann,
Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538,00 € sind als geringfügig entlohnte Beschäftigungen anzusehen.
Mit Umstellung der bisherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind eine Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Meldegrund „31“ und eine Anmeldung mit dem Folgetag (Meldegrund „11“) an die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
Unabhängig davon, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt wird, bleibt der Krankenversicherungsschutz des Mitarbeiters während der Dauer der Elternzeit weiterhin beitragsfrei erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
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