Expertenforum - generelles Berufsverbot durch AG ausgesprochen, etwas später wohl ein individuelles muss AAG korrigiert werden?

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  • 01
    generelles Berufsverbot durch AG ausgesprochen, etwas später wohl ein individuelles muss AAG korrigiert werden?

    Guten Tag,


    als unser Mandant von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erfahren hat, hat er nach Risikoabwägungen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

    Jetzt ist uns 2 Monate später ein Berufsverbot durch einen Arzt geschickt worden, dass scheinbar 4 Tage nach dem ausgesprochenen Beschäftigungsverbot durch den AG ausgestellt worden ist.

    Jetzt die Frage,

    - ist es notwendig die bereits elektronisch versendeten AAG aus der Umlage 2 für Februar und März auf "individuelles" Berufsverbot zu ändern? Also Korrekturen zu fahren?


    Der Erstattungsbetrag und die Umlage 2 ändert sich ja nicht.


    Wie ist es allgemein zu sehen:

    - generelles vor individellen Berufsverbot ?


    oder umgekehrt?


    Vielen Dank im Voraus


    Ukoerner

     

  • 02
    RE: generelles Berufsverbot durch AG ausgesprochen, etwas später wohl ein individuelles muss AAG korrigiert werden?

    Guten Tag,
     
    in der Rechtsprechung haben wir keine Priorisierung der unterschiedlichen Beschäftigungsverbote.
     
    Wir sehen grds. keine Notwendigkeit, die bereits gestellten AAG-Anträge zu korrigieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die zuständige Krankenkasse der Mitarbeiterin zu kontaktieren, die die Erstattungen vornimmt.
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

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