Guten Tag,
als unser Mandant von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erfahren hat, hat er nach Risikoabwägungen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Jetzt ist uns 2 Monate später ein Berufsverbot durch einen Arzt geschickt worden, dass scheinbar 4 Tage nach dem ausgesprochenen Beschäftigungsverbot durch den AG ausgestellt worden ist.
Jetzt die Frage,
- ist es notwendig die bereits elektronisch versendeten AAG aus der Umlage 2 für Februar und März auf "individuelles" Berufsverbot zu ändern? Also Korrekturen zu fahren?
Der Erstattungsbetrag und die Umlage 2 ändert sich ja nicht.
Wie ist es allgemein zu sehen:
- generelles vor individellen Berufsverbot ?
oder umgekehrt?
Vielen Dank im Voraus
Ukoerner