Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer tritt zum 30.09.2026 aus.
Das Unternehmen bezahlt bis März 2027 weiterhin die monatlichen Leasinggebühren und der PKW wird dem Arbeitnehmer weiterhin zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer wird den PKW nach dem Ende des Leasingvertrages im April 2027 kaufen.
Im Beschluss des Arbeitnehmers sollte das Fahrzeug zum 30.09.2026 zurück gegeben werden. Da ab 01.10.2026 kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ich weder für die Leasinggebühren noch für den Erwerb des Fahrzeuges einen geldwerten Vorteil ansetzen.
Deshalb meine Frage an das Expertenteam wie der Sachverhalt (Steuer und Sozialversicherung) zu beurteilen ist.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bedanken.
Beste Grüße