Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Geldwerter Vorteil nach Austritt eines Arbeitnehmers

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer tritt zum 30.09.2026 aus.

    Das Unternehmen bezahlt bis März 2027 weiterhin die monatlichen Leasinggebühren und der PKW wird dem Arbeitnehmer weiterhin zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer wird den PKW nach dem Ende des Leasingvertrages im April 2027 kaufen.


    Im Beschluss des Arbeitnehmers sollte das Fahrzeug zum 30.09.2026 zurück gegeben werden. Da ab 01.10.2026 kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, kann ich weder für die Leasinggebühren noch für den Erwerb des Fahrzeuges einen geldwerten Vorteil ansetzen.


    Deshalb meine Frage an das Expertenteam wie der Sachverhalt (Steuer und Sozialversicherung) zu beurteilen ist.


    Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bedanken.

    Beste Grüße

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil nach Austritt eines Arbeitnehmers

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir den lohnsteuerlichen Aspekt Ihrer Anfrage beantworten:


    Die geldwerten Vorteile der weiteren Fahrzeugnutzung sind (unabhängig von der rechtlichen Beendigung des Arbeitsvertrags) als nachlaufende Vergütung zu erfassen und zu versteuern.

    Wenn dies für Oktober bis Dezember 2026 unterbleiben ist und wegen der bereits ausgefertigten Jahresbescheinigung nicht mehr nachgeholt werden kann, ist gemäß § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG das Betriebsstätten-Finanzamt unverzüglich elektronisch zu informieren.


    Für das laufende Kalenderjahr folgt die Erfassung den allgemeinen Regeln.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Geldwerter Vorteil nach Austritt eines Arbeitnehmers

    Lieber Steuerexperte,


    erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Der Arbeitnehmer ist zum 30.09.2026 ausgeschieden, nun würde ich wie folgt vorgehen:


    Den Wert des Fahrzeuges würde ich wie bisher mit 1 % Bruttolistenpreises ansetzen und vom Oktober 2026 bis März 2027 als sonstigen Bezug mit der Steuerklasse 6 ohne Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Dabei entsteht ein negativer Auszahlungsbetrag, den der Arbeitnehmer zurück zahlen muss um einen weiteren geldwerten Vorteil zu vermeiden.


    Denke das müsste so passen?


    Für ihre Bemühungen möchte ich mich bedanken.

     

  • 04
    RE: Geldwerter Vorteil nach Austritt eines Arbeitnehmers

    Sehr geehrter Fragesteller,


    steuerlich ist die Vorgehensweise korrekt.


    Wegen der SV-Aspekte bitten wir, ggf. die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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