Expertenforum - Geldwerter Vorteil Firmenfitness

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  • 01
    Geldwerter Vorteil Firmenfitness

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Folgender Sachverhalt: Seit November 2023 bieten wir unseren Mitarbeiter Firmenfitness über Hansefit an und wenden die 50,00 EUR Freigrenze an- soweit so gut.


    Eine Einzellizenz kostet 62,68 EUR brutto und die Mitarbeiter leisten einen Eigenanteil von 20,00 EUR monatlich. Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater habe ich dann bei den Mitarbeitern 42,48 EUR als sonstigen Sachbezug (50,00 EUR Freigrenze) eingetragen und die 20,00 EUR Eigenanteil als Netto- Abzug.


    Nun habe ich aber in einem Gehaltsforum gelesen das man die 62,68 EUR als sonstigen Sachbezug (50,00 EUR Freigrenze) eintragen muss und die 20,00 EUR Eigenanteil als Netto- Abzug. Erscheint mir jetzt nicht plausibel- hat mich aber völlig verunsichert und ich möchte/ muss dies natürlich korrekt darstellen.


    Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung.


    VG


    Patrizia

     

  • 02
    RE: Geldwerter Vorteil Firmenfitness

    Sehr geehrter Fragsteller,


    im geschilderten Beispiel ist der Sachbezug zunächst mit EUR 62,68 zu bewerten, anschließend das vom steuerpflichtigen Arbeitnehmer gezahlte Entgelt (EUR 20) anzurechnen. Der sich danach ergebende Vorteil liegt bei EUR 42,48, also nicht über EUR 50 kalendermonatlich. Damit bleibt dieser Sachbezug im Ergebnis außer Ansatz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).


    Der Berechnungsweg folgt dem Gesetzeswortlaut (zunächst Bewertung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 1, dann Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte und anschließend Abgleich des "sich ergebenden Vorteils" mit der Freigrenze von EUR 50 kalendermonatlich).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Geldwerter Vorteil Firmenfitness

    Sehr geehrte Fachexperten für Steuerrecht,


    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und gut das ich nochmal nachgefragt habe.


    Dann werde ich dies ab Januar diesen Jahres korrigieren.


    Für das letzte Jahr ist ja keine Korrektur mehr möglich und ich hoffe es gibt seitens der Prüfungen keine Beanstandungen deswegen- es ändert ja nichts am Steuer- und SV- Brutto.


    Schön das es dieses Expertenforum gibt- Danke.


    Mit freundlichen Grüßen


    Patrizia

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