Expertenforum - Frühzeitige Beendigung vor Regelrente | Mitversichert bei Ehegattin? | Familienversicherung

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  • 01
    Frühzeitige Beendigung vor Regelrente | Mitversichert bei Ehegattin? | Familienversicherung

    Guten Tag,

    ich bin bis dato bei der AOK freiwillig versichert und meine Ehefrau ist pflichtversichert bei der AOK.

    Ich plane vorzeitig (mit 63 Jahren ) aus dem Berusfleben auzuscheiden und würde nun gerne wissen, ob ich dann automatisch bei meiner Frau weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert bin.


    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.


    Viele Grüße




     

  • 02
    RE: Frühzeitige Beendigung vor Regelrente | Mitversichert bei Ehegattin? | Familienversicherung

    Guten Tag,
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505,00 Euro) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt.

    Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Dagegen ist die Einkommensgrenze von 538,00 Euro bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung immer dann zu berücksichtigen, sobald der Familienangehörige auch Arbeitsentgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis erzielt.
     
    Bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Als Gesamteinkommen werden die Summe aller Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts definiert. Dabei kann es sich z.B. um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder auch um Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung handeln.
     
    Ob ein Anspruch in Ihrem Fall auf eine kostenfreie Familienversicherung besteht, kann Ihnen nur die Krankenkasse Ihrer Ehefrau beantworten, da uns im Rahmen dieses Forums nicht alle relevanten Informationen vorliegen.

    Automatisch wird eine Familienversicherung allerdings nicht aufgebaut. Sie bzw. Ihre Ehefrau muss einen Antrag auf Familienversicherung nach § 10 SGB V bei der zuständigen Krankenkasse stellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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