Expertenforum - Fremdgeschäftsführer-Tätigkeit als Minijob

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  • 01
    Fremdgeschäftsführer-Tätigkeit als Minijob

    Spricht etwas dagegen, dass ein Mehrfachbeschäftigter (mit 1 sv-pfl. Hauptbeschäftigung und 1 sv-pfl. Nebenbeschäftigung) auf Minijob-Basis eine Geschäftsführertätigkeit (Fremdgeschäftsführer, keine Gesellschaftsanteile) ausübt und die üblichen Minijob-Regelungen (SV-Pauschalbeiträge/2%-Pauschalsteuer) angewandt werden?

  • 02
    RE: Fremdgeschäftsführer-Tätigkeit als Minijob

    Guten Tag,
     
    Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter (Fremdgeschäftsführer) sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn sie in ihrer Tätigkeit weitgehend weisungsfrei sind oder dem Direktionsrecht der/des Gesellschafter(s) nur eingeschränkt unterliegen. Die nach dem Gesellschaftsrecht durch die Gesellschafter ausgeübte Überwachung führt bereits grundsätzlich zu einer abhängigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Fremdgeschäftsführer üben daher ganz regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, sofern das Arbeitsentgelt 538 EUR im Monat übersteigt. 
     
    Wir unterstellen in unserer Antwort, dass der Fremdgeschäftsführer der GmbH im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist.
    Insofern sind die allgemeinen Regelungen für geringfügig Beschäftigte anwendbar. Auch Mitarbeitende in Führungspositionen können geringfügig entlohnt beschäftigt sein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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