Guten Tag,
eine Schülerin macht in der 10. Klasse ein freiwilliges Orientierungspraktikum, 1 Woche in den Ferien.
Der Arbeitgeber möchte einen geringes Entgelt als Anerkennung zahlen, ca. 150,- €.
Muss die Schülerin über die Lohnabrechnung abgerechnet werden und gilt es als kurzfristige Beschäftigung?
Oder muss es eventuell anders abgerechnet werden?
Welcher BGS und PGS ist anzuwenden?
Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft.