Expertenforum - freiwilliges Orientierungspraktikum - Schülerin

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  • 01
    freiwilliges Orientierungspraktikum - Schülerin

    Guten Tag,


    eine Schülerin macht in der 10. Klasse ein freiwilliges Orientierungspraktikum, 1 Woche in den Ferien.

    Der Arbeitgeber möchte einen geringes Entgelt als Anerkennung zahlen, ca. 150,- €.

    Muss die Schülerin über die Lohnabrechnung abgerechnet werden und gilt es als kurzfristige Beschäftigung?

    Oder muss es eventuell anders abgerechnet werden?

    Welcher BGS und PGS ist anzuwenden?


    Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft.

  • 02
    RE: freiwilliges Orientierungspraktikum - Schülerin

    Hallo Lohn,
     
    da es sich nach Ihrer Schilderung um ein „freiwilliges Orientierungspraktikum mit Entgelt“ handelt, ist dieses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.  

    Sofern die sonstigen Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind, kann diese sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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