Expertenforum - Freiwillige KV- und PV-Beiträge während Partnermonat

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  • 01
    Freiwillige KV- und PV-Beiträge während Partnermonat

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein freiwillig versicherter Mitarbeiter befindet sich von 16.12.23 - 15.01.24 im ersten Partnermonat und plant von 16.06.-15.07.24 seinen zweiten Partnermonat.

    Seit 01.01.23 ist der Mitarbeiter freiwillig krankenversichert. Nach den uns vorliegenden Informationen bleibt diese Unterbrechung bei der Ermittlung des JAE zum Jahreswechsel 2023/2024 außer Ansatz. D.h. der Mitarbeiter behält für die Dauer der Fehlzeit seinen jeweiligen Status in der KV als freiwilliges Mitglied. Besteht eine solche Unterbrechung über den Jahreswechsel, findet zu diesem Jahreswechsel keine Prüfung auf die JAE-Grenze statt!


    Der Mitarbeiter hat sich bei der Entgeltstelle gemeldet und sich gefragt warum über die Gehaltsabrechnung für Dezember 2023 und Januar 2024 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (wir wenden das Firmenzahlverfahren an) einbehalten und abgeführt wurde. Er sei für diesen Monat über seinen Ehepartner Familienversichert.

    Unseres Erachtens muss der MA im Partnermonat frw. Versichert bleiben und kann nicht Familienversichert werden.


    Ist dies korrekt?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Freiwillige KV- und PV-Beiträge während Partnermonat

    Guten Tag,
     
    die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in der Fachkonferenz „Beiträge“ am 20.03.2019 unter „Top 2“ erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt. Eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung lässt die Versicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist.

    Eine kostenlose Familienversicherung hat der Gesetzgeber für die Partnermonate nicht vorgesehen, so dass wir Ihre Einschätzung bestätigen können.
     
    Bezüglich der Beitragseinstufung in der freiwilligen Mitgliedschaft kann Ihnen nur die zuständige Krankenkasse Auskunft erteilen. Hier sind ggf. Satzungsregelungen zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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