Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen hauptberuflichen Gewerbetreibenden im Bereich Handel (vielleicht 35 Std./Woche) und ist freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Dieser nimmt eine Nebenbeschäftigung bei einem Arbeitgeber für Buchhaltung mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Std. auf. Die Beschäftigung liegt über dem Minijob aber im Midijobbereich. Teilen Sie meine Ansicht, dass die Beschäftigung im Nebenjob 10 Std. in der KV und PV frei für den AN bleibt und der Arbeitgeber aber auch keinen Zuschuss zur freiwillig gesetzlichen KV leisten muss.
Der höher Verdienst wird dann nach Zusendung des Einkommensteuerbescheides an die KK in der Beitragszahlung berücksichtigt.
Beiträge zur RV und AV sind zu berechnen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge