Hallo liebes Expertenteam!
Ein Mitarbeiter, der derzeitig freiwillig versichert ist, plant zum Jahresende in Rente zu gehen.
Derzeit liegt er mit seinem Entgelt über der JAG.
Die Rente ist natürlich um einiges niedriger.
Wird dann mit dem Renteneintritt von der Rentenversicherung oder von der Krankenkasse eine neue Beurteilung vorgenommen, so dass der Mitarbeiter auf Grund seiner Rente wieder
KV-pflichtig wird? Nur so erhält er ja den Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur KV/PV.
Oder gilt der Status "freiwillig versichert" über den Rentenbeginn hinaus, so dass vom Mitarbeiter dann die vollen Beiträge zur KV/ PV zu leisten sind?
Welche Vorversicherungszeiten sind nötig, dass man als Rentner in der gesetzlichen KV versichert bleiben kann? Zählen dann die Zeiten, in der man freiwillig in der gesetzlichen KV versichert war, voll mit?
Danke sehr und viele Grüße!