Sehr geehrtes Expertenteam,
ein freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer möchte zukünftig seine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. damit verfolgt er das Ziel nach §10 Abs. 1 Nr.3 Satz 5 EStG die Krankenkassenbeiträge bis zu 3 Jahren im Voraus zu zahlen und dadurch Steuern zu sparen.
Bei den privaten Krankenkassen ist einfach möglich und es werden sogar Rabatte gezahlt.
Aber wie sieht das bei der GKV aus und gibt es eine einheitliche Vorgehensweise ?
Mit freundlichen Grüßen
Maria