Expertenforum - Freiwillig krankenversichert / Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

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  • 01
    Freiwillig krankenversichert / Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ein freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer möchte zukünftig seine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. damit verfolgt er das Ziel nach §10 Abs. 1 Nr.3 Satz 5 EStG die Krankenkassenbeiträge bis zu 3 Jahren im Voraus zu zahlen und dadurch Steuern zu sparen.

    Bei den privaten Krankenkassen ist einfach möglich und es werden sogar Rabatte gezahlt.

    Aber wie sieht das bei der GKV aus und gibt es eine einheitliche Vorgehensweise ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maria


     

  • 02
    RE: Freiwillig krankenversichert / Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

    Guten Tag,
     
    die Themen Freiwillige Mitgliedschaft/Freiwillige Beiträge werden im Rahmen der Satzungen der einzelnen Krankenkassen geregelt, so dass wir Ihnen im Rahmen dieses bundesweiten Forums keine verbindlichen Auskünfte geben können.

    Grundsätzlich findet der § 10 Absatz 3a EStG auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse Anwendung, so dass eine Vorauszahlung dem Grunde nach möglich ist.

    Wir empfehlen Ihrem Arbeitnehmer direkt Kontakt mit seiner Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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