Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine fachliche Auskunft zum Thema Auszahlung Wertguthaben für einen anteiligen Monat.
Wenn ein Wertguthaben zur Freistellung nicht für einen ganzen Monat ausreicht und somit der Mitarbeitende nur für einen Teilmonat eine Freistellung erhält (der Rest des Monats wird gearbeitet und Gehalt bezahlt), wie ist mit der Angemessenheit der Bezüge umzugehen? Ist die anteilige Freistellung nach Arbeitstagen, Kalendertagen oder SV-Tagen zu berechnen?
Freundliche Grüße
P. Schleicher