Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich habe eine Frage zur Anzahl von Freistellungstagen aufgrund von Erkrankung des Kindes.
Wie werden sog. Teildienste (MA hat z. B. noch von 8 bis 13 Uhr gearbeitet und dann die Arbeit eingestellt) auf die Anzahl der Freistellungstage bei Erkrankung des Kindes bei der Krankenkasse angerechnet? Wird dann ein gesamter Tag vom Kontingent des Mitarbeiters abgezogen?`
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schacht