Expertenforum - Freistellung aufgrund Erkrankung des Kindes

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  • 01
    Freistellung aufgrund Erkrankung des Kindes

    Sehr geehrte Damen,

    sehr geehrte Herren,


    ich habe eine Frage zur Anzahl von Freistellungstagen aufgrund von Erkrankung des Kindes.

    Wie werden sog. Teildienste (MA hat z. B. noch von 8 bis 13 Uhr gearbeitet und dann die Arbeit eingestellt) auf die Anzahl der Freistellungstage bei Erkrankung des Kindes bei der Krankenkasse angerechnet? Wird dann ein gesamter Tag vom Kontingent des Mitarbeiters abgezogen?`


    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Schacht

  • 02
    RE: Freistellung aufgrund Erkrankung des Kindes

    Sehr geehrter Herr Schacht,

    Tage, an denen der Versicherte seiner Arbeit nur stundeweise unbezahlt fernbleibt und daher Krankengeld bei Erkrankung des Kindes erhält, sind bei der Ermittlung der Anspruchsdauer wie volle Arbeitstage zu berücksichtigen.
     
    Bleibt der Versicherte seiner Arbeit nur für einen Teil des Tages fern und zahlt der Arbeitgeber das Entgelt für diese Tage weiter, werden diese Tage nicht auf die Anspruchsdauer angerechnet.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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