Guten Tag,
ich möchte mich bezüglich der Sozialversicherung und der korrekten Anmeldung für einen unserer Mitarbeiter erkundigen, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat und künftig zu maximal 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland tätig sein wird.
Muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen, da der Arbeitslohn teilweise in Deutschland abgerechnet wird?
Über eine kurze Prüfung und Rückmeldung bedanke ich mich.