Expertenforum - Firmenwagen

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  • 01
    Firmenwagen

    Liebes Team,


    unser Mandant beschäftigt Schulbegleiter. Diese sind per Arbeitsvertrag fest einem Kind und damit einer Schule zugeordnet. Eine Zuteilung zu einem Büro des Mandanten gibt es nicht.

    Wie verhält es sich bei Zuteilung eines Firmenwagens - gilt die Schule des Kindes dann als erste Tätigkeitsstätte und es müssen Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte im Lohn abgerechnet werden oder liegen Reisekosten vor?

    Herzliche Grüße

    Susanne Springer

  • 02
    RE: Firmenwagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation ist die Schule des vom Schulbegleiter jeweils zu betreuenden Kindes die erste Tätigkeitsstätte mit den entsprechenden Auswirkungen u.a. für die Abrechnung des Arbeitsweges.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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