Liebes Team,
unser Mandant beschäftigt Schulbegleiter. Diese sind per Arbeitsvertrag fest einem Kind und damit einer Schule zugeordnet. Eine Zuteilung zu einem Büro des Mandanten gibt es nicht.
Wie verhält es sich bei Zuteilung eines Firmenwagens - gilt die Schule des Kindes dann als erste Tätigkeitsstätte und es müssen Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte im Lohn abgerechnet werden oder liegen Reisekosten vor?
Herzliche Grüße
Susanne Springer