Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat 2 Monate Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung). Für die Dauer der Elternzeit darf er seinen Firmenwagen weiter nutzen.
Variante 1: Bezug von Elterngeld
Entsteht eine beitragspflichtige Einnahme, wenn die Summe aus Elterngeld und Arbeitgeberleistung (hier: geldwerter Vorteil Firmenwagen) das Netto-Vergleichsentgelt nicht überschreitet?
Frage 2: Kein Bezug von Elterngeld
Wie ist in diesem Falle zu verfahren?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)