Hallo liebes Experten-Team,
ich habe folgende Frage:
Wir haben verschiedene Mitarbeitende in anderen Bundesländern (DE) angestellt, welche im Arbeitsvertrag als Arbeitsort die Formulierung "Der Arbeitnehmer wird primär im mobilen Office arbeiten und der Betriebsstätte Berlin zugeordnet" haben. Wir wollen explizit kein Homeoffice vereinbaren. Demnach ordnen wir hier den Berliner Feiertagskalender zu. Ist das richtig?
Könnte man auch Einzelfallentscheidungen tätigen oder missachten wir dann den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Viele Grüße und besten Dank