Expertenforum - Feiertagskalender

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  • 01
    Feiertagskalender

    Hallo liebes Experten-Team,


    ich habe folgende Frage:

    Wir haben verschiedene Mitarbeitende in anderen Bundesländern (DE) angestellt, welche im Arbeitsvertrag als Arbeitsort die Formulierung "Der Arbeitnehmer wird primär im mobilen Office arbeiten und der Betriebsstätte Berlin zugeordnet" haben. Wir wollen explizit kein Homeoffice vereinbaren. Demnach ordnen wir hier den Berliner Feiertagskalender zu. Ist das richtig?


    Könnte man auch Einzelfallentscheidungen tätigen oder missachten wir dann den Gleichbehandlungsgrundsatz?


    Viele Grüße und besten Dank

  • 02
    RE: Feiertagskalender

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Maßgeblich dafür, ob die Arbeit wegen eines Feiertages ausfällt, sind die Verhältnisse am jeweiligen Arbeitsort.


    Dies gilt auch dann, wenn dem Mitarbeiter freisteht, ob er in Berlin oder im Home-Office arbeitet.


    Dabei können sich beide Seiten, also Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, treuwidrig verhalten. So ist es in der Regel treuwidrig, wenn der Arbeitnehmer abweichend von seinem „normalen“ Arbeitsort seinen Aufenthalt ausgerechnet an einem Feiertag, der nur in einem anderen Bundesland arbeitsfrei ist, in dieses Bundesland verlagert.


    Ebenso würden Sie sich als Arbeitgeber in der Regel treuwidrig verhalten, wenn Sie den Arbeitnehmer nach Berlin beordern, weil andernfalls an dem Feiertag im Bundesland des Arbeitnehmers die Arbeit ausfallen würde.


    Eine Vereinbarung über die jeweils anzuwendenden Feiertage ist grundsätzlich nicht möglich. Sie können also im Arbeitsvertrag nicht vereinbaren, dass unabhängig vom Tätigkeitsort ausschließlich die Berliner Feiertage geltend sollen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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