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  • 01
    Familienversicherung ja oder nein

    Ein Student hatte in der Zeit vom 01.01.-31.08.2026 Einnahmen als Minijobber von insgesamt 3.340,00 €. In dieser Zeit war er ganz normal familienversichert. Alter 24 Jahre.


    Ab dem 01.09. macht er ein 12 wöchiges Pflichtpraktikum innerhalb der Studienordnung, welches mit dem BGRS 0000 und PGS 190 abgerechnet wird. Der Verdienst für diese drei Monate wird irgendwo bei 8.000 € liegen.


    Zählt dieses Einkommen bei der Grenze für die Familienversicherung mit oder bleibt es anrechnungsfrei, da sozialversicherungsfrei.


    Ansonsten würde ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zum 01.09.2026 als STudent versichern müsste...

  • 02
    RE: Familienversicherung ja oder nein

    Hallo ES,


    bei der Prüfung der Frage, ob die für die Durchführung der Familienversicherung maßgebende Gesamteinkommensgrenze (aktuell: 565,00 €) überschritten wird, ist das regelmäßig im Monat erzielte bzw. zufließende Gesamteinkommen zu berücksichtigen.

    Einkünfte, die von vornherein für „nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage“ erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen und schließen die Familienversicherung grundsätzlich nicht aus.


    Wir empfehlen der betreffenden Person, mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um von dort eine rechtsverbindliche Beurteilung zu erlangen, ob die Familienversicherung während der Dauer des vorgeschriebenen Zwischenpraktikums durchgängig möglich ist.


    Die Feststellung über die Durchführbarkeit der Familienversicherung durch die Krankenkasse hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für den Arbeitgeber.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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