Ein Student hatte in der Zeit vom 01.01.-31.08.2026 Einnahmen als Minijobber von insgesamt 3.340,00 €. In dieser Zeit war er ganz normal familienversichert. Alter 24 Jahre.
Ab dem 01.09. macht er ein 12 wöchiges Pflichtpraktikum innerhalb der Studienordnung, welches mit dem BGRS 0000 und PGS 190 abgerechnet wird. Der Verdienst für diese drei Monate wird irgendwo bei 8.000 € liegen.
Zählt dieses Einkommen bei der Grenze für die Familienversicherung mit oder bleibt es anrechnungsfrei, da sozialversicherungsfrei.
Ansonsten würde ich ihn darauf hinweisen, dass er sich zum 01.09.2026 als STudent versichern müsste...