Expertenforum - Familienversicherung bei Partnermonat und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Familienversicherung bei Partnermonat und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter ist freiwillig in der Gesetzlichen krankenversichert.

    Partnermonate sind beantragt und bereits teilweise genommen:

    16.12.2023 bis 15.01.2024

    16.06.2024 bis 15.07.2024


    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden von uns z.B. im Dezember 2023 und Januar 2024 anhand der anteiligen BBG (Kürzung SV-Tage) berechnet und abgeführt. Im Dezember für 15 Tage und im Januar ebenfalls für 15 Tage.


    Die Krankenkasse des Mitarbeiters hat sich folgendermaßen geäußert: das der Mitarbeiter im Zeitraum der Partnermonate beitragsfrei versichert ist, da dieser in der Zeit bei seinem Ehepartner in der Familienversicherung versichert ist. Im Zeitraum der Partnermonate ist der Betroffene über die Krankenkasse seines Ehepartners in der Familienversicherung versichert.

    Die Aussage beider Krankenversicherungen ist, dass dies über den Arbeitgeber abgeklärt werden muss.


    Uns ist diese Regelung bzw. dieser Vorgang neu. Unseres Erachtens haben wir kein weiteres ToDo an dieser Stelle. Es wird keine DEÜV-Abmeldung abgegeben aufgrund der kurzen Dauer.


    Daher hoffen wir auf Ihre fachliche Expertise wie wir als Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich korrekt vorzugehen haben.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Familienversicherung bei Partnermonat und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich haben Partnerschaftsmonate für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer keine Auswirkungen auf die bestehende freiwillige Krankenversicherung.
     
    In Bezug auf die Beiträge sind Mitglieder, die vor Inanspruchnahme der Elternzeit  dem Personenkreis der versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren,  
    für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung  vorliegen. 
     
    Sofern also ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, sind die betreffenden Personen beitragsfrei.
    In diesen Fällen verbleibt es aber regelmäßig bei der freiwilligen Krankenversicherung.
     
    Wenn während der Partnermonate Elterngeld bezogen wird, ist entsprechend die Anzahl der Beitragstage zu kürzen.
     
    Insoweit ist aus unserer Einschätzung Ihre Verfahrensweise richtig. Meldungen sind hier nicht zu erstellen, da hier kein voller Beitragsmonat ohne Entgeltzahlung vorliegt.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich zur abschließenden Klärung mit der für die Beurteilung zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.