Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist freiwillig in der Gesetzlichen krankenversichert.
Partnermonate sind beantragt und bereits teilweise genommen:
16.12.2023 bis 15.01.2024
16.06.2024 bis 15.07.2024
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden von uns z.B. im Dezember 2023 und Januar 2024 anhand der anteiligen BBG (Kürzung SV-Tage) berechnet und abgeführt. Im Dezember für 15 Tage und im Januar ebenfalls für 15 Tage.
Die Krankenkasse des Mitarbeiters hat sich folgendermaßen geäußert: das der Mitarbeiter im Zeitraum der Partnermonate beitragsfrei versichert ist, da dieser in der Zeit bei seinem Ehepartner in der Familienversicherung versichert ist. Im Zeitraum der Partnermonate ist der Betroffene über die Krankenkasse seines Ehepartners in der Familienversicherung versichert.
Die Aussage beider Krankenversicherungen ist, dass dies über den Arbeitgeber abgeklärt werden muss.
Uns ist diese Regelung bzw. dieser Vorgang neu. Unseres Erachtens haben wir kein weiteres ToDo an dieser Stelle. Es wird keine DEÜV-Abmeldung abgegeben aufgrund der kurzen Dauer.
Daher hoffen wir auf Ihre fachliche Expertise wie wir als Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich korrekt vorzugehen haben.
Vielen Dank.