Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit zum Fahrradleasing per Entgeltumwandlung.
Zulässig sind nur Fahrräder bis 25 km/h (somit individuelle Versteuerung mit 0,25 % des BLP).
Das Fahrradleasing ist mit insgesamt 4 Versicherungen verbunden/verpflichtend.
2 Versicherungen trägt der Mitarbeiter selbst (Kosten hierfür werden in die Leasingsrate mit eingerechnet), 2 Versicherungen trägt der Arbeitgeber auf seine Kosten.
Nun die Frage: Stellen die Kosten für die 2 Versicherungen, die ausschließlich der Arbeitgeber zahlt, wiederum einen geldwerten Vorteil dar und müssen diese (wie?) versteuert werden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung hierzu.