Hallo,
wir haben eine Arbeitnehmerin, welche ihren Führeschein nicht umtauschen möchte. Ein Umtausch hätte bereits im Januar 2023 stattfinden müssen. Sie fährt also mit einer gültigen Fahrerlaubnis aber mit einem ungültigen Führerschein. Sie benötigt ab und zu einen Dienstwagen um ihre Arbeit nachzukommen. Wie verhält sich das arbeitsrechtlich? Dürfen wir die Nutzung der Dienstfahrzeuge untersagen?