Expertenforum - Fahren ohne gültigen Führerschein

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  • 01
    Fahren ohne gültigen Führerschein

    Hallo,

    wir haben eine Arbeitnehmerin, welche ihren Führeschein nicht umtauschen möchte. Ein Umtausch hätte bereits im Januar 2023 stattfinden müssen. Sie fährt also mit einer gültigen Fahrerlaubnis aber mit einem ungültigen Führerschein. Sie benötigt ab und zu einen Dienstwagen um ihre Arbeit nachzukommen. Wie verhält sich das arbeitsrechtlich? Dürfen wir die Nutzung der Dienstfahrzeuge untersagen?

  • 02
    RE: Fahren ohne gültigen Führerschein

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich können Sie verlangen, dass die Mitarbeiterin vor Nutzung eines Dienstwagens den Führerschein umtauscht. Üblicherweise ist in den Vereinbarungen zur Dienstwagennutzung geregelt, dass sich der Mitarbeiter bei Nutzung an die geltenden Gesetze und untergesetzlichen Vorschriften zu halten hat. Hierzu zählt auch die Pflicht zum Umtausch des Führerscheins. Selbst wenn eine solche ausdrückliche Verpflichtung fehlen sollte, ergibt sich dies meines Erachtens aus den – ungeschriebenen – arbeitsrechtlichen Nebenpflichten.


    Vor diesem Hintergrund sind Sie auch berechtigt, der Mitarbeiterin die Nutzung des Dienstwagens zu untersagen, solange sie den Führerschein nicht umtauscht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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