Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben folgenden Krankheitsfall: Entgeltfortzahlung bis 14.02.2024 und ab 15.02.2024 Zahlung Krankengeld (KG). Es erfolgt Rentenbescheid (Ausstellungsdatum 25.03.2024) mit befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend ab 01.03.2024. Das Arbeitsverhältnis bei uns wird dadurch nicht beendet sondern ruht. Wir sind davon ausgegangen, dass folgende SV-Meldungen erstellt werden müssen:
1. Abmeldung Beitragsgruppenwechsel 32 zum 29.02.2024 mit Beitragsgruppe 1111 und Pers.gruppe 101
2. Anmeldung Beitragsgruppenwechsel 12 zum 01.03.2024 mit Beitragsgruppe 3101 und Pers.gruppe 101
3. Abmeldung nach Monatsfrist 34 wenn Ende KG 12.03.24 mit Zeitraum 13.03.24 bis 12.04.24
Von der Krankenkasse kam die Mitteilung, dass KG bis einschl. 12.03.24 überwiesen wurde und somit bis Ausstellungsdatum Rentenbescheid (25.03.24) bereits 12 Tage überzahlt sind. Es wurde wohl nur bis 12.03.24 bezahlt, da KG immer im "nachhinein" ausgezahlt wird. Wir gingen bisher immer davon aus, dass die Krankgeldzahlung mit Eingang Rentenbescheid bei Krankenkasse endet. Eine Ummeldung der Beitragsgruppe 3 in der KV dürfe erst nach der letzten Krankengeldzahlung zum 13.03.2024 erfolgen und nicht ab Rentenbeginn. Denn sonst würde es bedeuten, dass ab 01.03 kein Anspruch auf KG mehr bestand. Alternativ könne auch zum 01.04.24 umgemeldet werden.
Wie sind nach Ihrer Ansicht die SV-Meldungen zu erstellen.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.