Guten Tag,
unsere Mitarbeiterin hat rückwirkend ab 01.10.2023 Erwerbsminderungsrente erhalten. Den Rentenbescheid haben wir im Februar 2024 erhalten. Das Arbeitsverhältnis endet zum 29.02.2024. Seit 28.09.2023 war sie arbeitsunfähig. Aufgrund dessen hat sie bis 08.11.2023 Entgeltfortzahlung während der Krankheit erhalten. Können wir die Entgeltfortzahlung ab 01.10.2023 von der Mitarbeiterin zurückfordern?