Expertenforum - Erwerbsminderungsrente

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeiterin hat rückwirkend ab 01.10.2023 Erwerbsminderungsrente erhalten. Den Rentenbescheid haben wir im Februar 2024 erhalten. Das Arbeitsverhältnis endet zum 29.02.2024. Seit 28.09.2023 war sie arbeitsunfähig. Aufgrund dessen hat sie bis 08.11.2023 Entgeltfortzahlung während der Krankheit erhalten. Können wir die Entgeltfortzahlung ab 01.10.2023 von der Mitarbeiterin zurückfordern?

  • 02
    RE: Erwerbsminderungsrente

    Hallo Studentenwerk Hannover,

    Ihre Frage zur Rückforderung der Entgeltfortzahlung bei rückwirkender Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente betrifft ausschließlich das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein Anspruch auf Rückforderung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht grundsätzlich nicht, da die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.


    Für Leistungen des Arbeitgebers, die über die gesetzliche sechswöchige Entgeltfortzahlung hinausgehen, enthalten Tarifverträge zum Teil abweichende Regelungen (so z. B. für den TVöD § 22 Abs. 4 TVöD für die Anrechenbarkeit des Krankengeldzuschusses – also nicht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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