Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage steht im Raum:
Kann ein Arbeitgeber für die ersten 3 Tage der Krankheit seines Arbeitnehmers und damit für die Lohnfortzahlung einen AAG Antrag stellen auch wenn hierfür vom Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder geht das immer nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Erst ab dem 4. Tag der Krankheit legt der AN dem AG die Bescheinigung vor.
Herzlichen Dank