Wir haben einen Praktikanten, der bei uns ein Pflichtpraktikum macht. Nun möchte er gleich im Anschluss bei uns ein 3-monatiges freiwilliges Praktikum machen. Er hat bei uns noch kein freiwilliges Praktikum gemacht und ist bei der UNI eingeschrieben. Müssen wir Mindestlohn zahlen?
Expertenforum - erst Pflichtpraktikum und gleich im Anschluss freiw. studienbegelitendes Praktikum im selben Betrieb
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erst Pflichtpraktikum und gleich im Anschluss freiw. studienbegelitendes Praktikum im selben Betrieb
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RE: erst Pflichtpraktikum und gleich im Anschluss freiw. studienbegelitendes Praktikum im selben Betrieb
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG sind studienbegleitende Praktika bis zur Dauer von drei Monaten mindestlohnfrei, wenn nicht zuvor „ein solches Praktikumsverhältnis“ mit demselben Ausbildenden bestanden hat.
Ganz überwiegend wird angenommen, dass aufgrund dieser Formulierung das studienbegleitende Praktikum auch nach Praktikumsverhältnissen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG (Pflichtpraktikum) oder § 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG (Orientierungspraktikum) geschaltet werden kann. Die Formulierung „ein solches Praktikumsverhältnis“ soll sich auf Praktikumsverhältnisse nach der Nr. 3, also die studienbegleitenden Praktika beziehen. Es gibt nur wenige Stimmen in der Literatur, die die Formulierung „ein solches Praktikumsverhältnis“ auch auf die Praktikumsverhältnisse nach der Nr. 1 und der Nr. 2 erstrecken. Meines Erachtens ist diese Auffassung allerdings unzutreffend. Es verbleibt daher bei der Mindestlohnfreiheit des Praktikumsverhältnisses in Ihrer Konstellation.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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