Expertenforum - Ermittlung SV-Luft bei Sörfall in der Altersteilzeit

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  • 01
    Ermittlung SV-Luft bei Sörfall in der Altersteilzeit

    Zum 30.04.24 haben wir einen Störfall eines zurzeit aktiven Altersteilzeitlers. Seit Januar erhält er Krankengeld. Gem. Vereinbarung stellen wir aber weiterhin jeden Monat das bisherige Wertguthaben für ihn ein - muss dann auch weiterhin bis 30.04.24 SV-Luft gebildet werden?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

  • 02
    RE: Ermittlung SV-Luft bei Sörfall in der Altersteilzeit

    Hallo Frau Mertl,
     
    während Zeiten einer längeren Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase des Blockmodells wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Um eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsschutzes in der Freistellungsphase zu verhindern bzw. die Einhaltung der Mindestdauer von 24 Kalendermonaten sicherzustellen, besteht u.a. die
    Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben in der Höhe aufstockt, in der durch die Arbeitsunfähigkeit Wertguthaben nicht angespart werden konnte.
     
    Sofern das Wertguthaben während des Krankengeldbezugs durch den Arbeitgeber aufgestockt wird, ist die „SV-Luft“ nach unserem Verständnis weiterhin zu bilden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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