Zum 30.04.24 haben wir einen Störfall eines zurzeit aktiven Altersteilzeitlers. Seit Januar erhält er Krankengeld. Gem. Vereinbarung stellen wir aber weiterhin jeden Monat das bisherige Wertguthaben für ihn ein - muss dann auch weiterhin bis 30.04.24 SV-Luft gebildet werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.