Expertenforum - erforderliche Meldungen bei Wechsel innerhalb Konzern mit Ruhendstellung und befristetem Vertrag

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  • 01
    erforderliche Meldungen bei Wechsel innerhalb Konzern mit Ruhendstellung und befristetem Vertrag

    Guten Tag,


    folgende Konstellationen sollen innerhalb unseres Konzerns abgebildet werden:

    1. ) Arbeitsvertrag mit Gesellschaft 1 wird zum 31.3.24 ruhend gestellt mit Rückkehrgarantie, es soll eine sofortige Abmeldung erfolgen, da kein Entgelt mehr gezahlt wird

    2.) Aufnahme einer befristeten Tätigkeit in Gesellschaft 2, dort ist eine Anmeldung einer sv-pflichtigen Beschäftigung erforderlich


    Ich bitte um Unterstützung, welche Meldegründe in diesen Fällen die korrekten wären.

    Besten Dank im Voraus und viele Grüße

  • 02
    RE: erforderliche Meldungen bei Wechsel innerhalb Konzern mit Ruhendstellung und befristetem Vertrag

    Guten Tag,
     
    wir gehen davon aus, dass es sich – obwohl zu einem Konzern gehörend – um zwei rechtlich eigenständige Gesellschaften handelt, die nicht unter derselben Hauptbetriebsnummer abgerechnet werden. Die Beschäftigungsverhältnisse sind hier getrennt voneinander zu beurteilen.
     
    Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Somit ist bei einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis eine Abmeldung mit Grund 34 nach einem Monat zu erstellen (hier also zum 30.04.2024).
     
    Für die Anmeldung bei einem rechtlich neuen Beschäftigungsverhältnis ist der Meldegrund 10 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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