Hallo liebe Experten,
wir haben einen Mitarbeiter bei dem bereits eine Lohnpfändung vorliegt und jetzt hat er ein Jobrad geleast. Das Fahrrad benötigt er um auf Arbeit zu kommen (ca. 15 km), er hat keinen Führerschein.
Wie berechne ich die Pfändungsgrundlage? Vom gekürzten Brutto oder muss ich die Entgeltumwandlung zum Pfändungsnetto addieren?
Wie wäre der Fall wenn der Mitarbeiter ein weiteres Fahrrad für seine Frau least?
Vielen Dank für Ihrer Hilfe