Expertenforum - Entgeltumwandlung bei gerinfügiger Beschäftigung

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  • 01
    Entgeltumwandlung bei gerinfügiger Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann ein geringfügig Beschäftigter eine Entgeltumwandlung z.B. eine Direktversicherung abschließen? Ich habe gelesen, nur wenn der Minijober auch RV-Beiträge zahlt, ist es möglich. Stimmt das oder was ist genau geregelt?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung bei gerinfügiger Beschäftigung

    Hallo Personal_BW,
     
    auch geringfügig entlohnte Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherung). Dies gilt auch dann, wenn diese von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
     
    Weitere Informationen können Sie dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes „Beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung“ vom 21. November 2018 entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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