Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ein geringfügig Beschäftigter eine Entgeltumwandlung z.B. eine Direktversicherung abschließen? Ich habe gelesen, nur wenn der Minijober auch RV-Beiträge zahlt, ist es möglich. Stimmt das oder was ist genau geregelt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.