Expertenforum - Entgeltfortzahlung - Gehalt - Entgeltumwandlung

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  • 01
    Entgeltfortzahlung - Gehalt - Entgeltumwandlung

    Sehr geehrtes Team,

    ich habe eine Frage. Wir haben Entgeltumwandlung (E-Bikeleasing, private Altersvorsorge). Wenn ein Mitarbeiter erkrankt, muss ich das Gehalt bei dem U1-Formuar angeben. Ziehe ich hier die Entgeltumwandlung ab, oder darf das inklusive der Entgeltumwandlung angegeben werden.

    Beim Stundenlohn (nicht Festgehalt) ziehe ich die Entgeltumwandlung ja auch nicht ab.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitteilung.

    Denise Schultheiß

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung - Gehalt - Entgeltumwandlung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich richtet sich das erstattungsfähige Arbeitsentgelt nach dem arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff. Die beitragsrechtliche Beurteilung in Bezug auf die Sozialversicherung ist hier für die Erstattung unerheblich. Insoweit kommt es hier nicht auf das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt an.
     
    Sachbezügen sind für die Entgeltfortzahlung nur in Höhe des Sachbezugswertes ( § 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung) zu berücksichtigen und damit auch erstattungsfähig.
     
    Bei der Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetzt sind Beträge der Entgeltumwandlung als fortgezahltes Arbeitsentgelt ebenfalls einzubeziehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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