Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell haben wir einen ganz speziellen Fall in unsere Mandatschaft.
Mitarbeiterin XY hat folgende Krankzeiten:
22.12.2023 - 11.02.2024 Krankheit A
12.02.2024 - 08.04.2024 Krankheit B
ab dem 02.02.2024 ist Sie im Krankengeld. Da die AU ab 12.02. allerdings eine neue Diagnose aufweist besteht unserer Meinung und Erfahrung nach ein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum bis zum Ende der 6 Wochen - so wurde es uns am 15.02.2024 von der AOK Nds. bestötigt.
Nach erneuter Rücksrpache mit der AOK wurde uns nun aber gesagt, dass Mitarbeiterin XY weiterhin seit dem 02.02.2024 im Krankengeld bleibt, da Sie zwischen den beiden AUs keinen Tag gearbeitet hat oder Urlaub hatte. Hierzu gäbe es ein neues Urteil seit Ende Februar/Anfang März. Ist dies korrekt? Wir sind sehr verwundert, da wir davon nichts gehört haben und die AOK den AAG-Antrag ab 12.12.2024 auch bereits genehmigt und ausgeglichen hat.
Wir danken.
Mit besten Grüßen
Linda Fohrden