Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Entgeltfortzahlungsgesetz, leistet ein Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von 6 Wochen für dieselbe Krankheit. Wir konnten leider keinen Hinweis finden, wie dies bei Teilzeit zu handhaben ist. Fall aus der Praxis:
Ein Mitarbeiter arbeitet 20% Teilzeit und erbringt diese Leistung dienstags und donnerstags.
Nun wird er im Laufe von 6 Monaten wiederholt krank. Die AU wird jeweils nur von Dienstag bis Donnerstag einer Woche ausgestellt. Wenn die Person nun an 6 Wochen jeweils von Dienstag bis Donnerstag krankgeschrieben ist, ist sie ja für den Betrieb 6 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen. Damit endet nun die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, falls es sich um die gleiche Grunderkrankung handelt, sehen wir das richtig? Denn es liegen nur 18 Kalendertage mit AU vor.