Expertenforum - Entgeltfortzahlung bei Teilzeit

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entgeltfortzahlung bei Teilzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    laut Entgeltfortzahlungsgesetz, leistet ein Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von 6 Wochen für dieselbe Krankheit. Wir konnten leider keinen Hinweis finden, wie dies bei Teilzeit zu handhaben ist. Fall aus der Praxis:

    Ein Mitarbeiter arbeitet 20% Teilzeit und erbringt diese Leistung dienstags und donnerstags.

    Nun wird er im Laufe von 6 Monaten wiederholt krank. Die AU wird jeweils nur von Dienstag bis Donnerstag einer Woche ausgestellt. Wenn die Person nun an 6 Wochen jeweils von Dienstag bis Donnerstag krankgeschrieben ist, ist sie ja für den Betrieb 6 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen. Damit endet nun die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, falls es sich um die gleiche Grunderkrankung handelt, sehen wir das richtig? Denn es liegen nur 18 Kalendertage mit AU vor.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei Teilzeit

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung bei Teilzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 3 EFZG beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sechs Wochen. Dieses entspricht 42 Kalendertage. Für die Berechnung dieses Zeitraums (also der sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage) ist die Dauer des Arbeitsausfalls ohne Belang. Zu den sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen zählen daher auch die arbeitsfreien Tage aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung, aber auch Sonn- oder Feiertage.


    Es ist also durchaus möglich, dass bei einem Teilzeitbeschäftigten Entgeltfortzahlung lediglich für 18 Kalendertage geleistet wird und damit der Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ausgeschöpft ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.