Hallo,
nach § 3a Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut. Haben Sie Erfahrungen, ob der Arbeitgeber für den Spender in solchen Fällen eine eAU abrufen kann? Oder werden hier anderweitige Papiernachweise zur Verfügung gestellt?
Viele Grüße
V.Schießl